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SeiteninhaltDekanatDas Dekanat hat nach § 45 Hessisches Hochschulgesetz folgende Zusammensetzung und Zuständigkeiten:Das Dekanat besteht aus der Dekanin oder dem Dekan, der Prodekanin oder dem Prodekan und der Studiendekanin oder dem Studiendekan. Das Dekanat leitet den Fachbereich und wird vom Fachbereichsrat gewählt. Die Amtszeit beträgt zwei Jahre. Das Dekanat schließt Zielvereinbarungen mit dem Präsidium der Universität ab und entscheidet im Rahmen der Strukturplanung des Fachbereichs über die Zuweisung der Personal- und Sachmittel. Außerdem ist das Dekanat noch für die Studien- und Prüfungsorganisation und alle Aufgaben zuständig, die nicht in die Zuständigkeit des Fachbereichsrates fallen.
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Druckversion: 09. Mai 2012, 12:13
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