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Anträge an die Fachschaft

Die Fachschaft unterstützt studentische Projekte und studentischen Einsatz nicht bloß ideell, sondern auch finanziell. Dies können zum Beispiel eine Teilnahme an einem studentischen Kongress oder die Fahrtkosten für eine_n Referent_in sein. Dazu bedarf es allerdings einiger Regeln:

  • der Antrag auf finanzielle Unterstützung muss einen klaren studentischen, fachlichen Bezug haben.
  • der Antrag muss vor der geplanten Ausgabe gestellt werden.
  • ebenso muss der Antrag auf einem Fachschaftstreffen erläutert werden.
  • nach Genehmigung des Antrags brauchen wir zur Abrechnung Quittung und andere Belege (wie Fahrkarten, Teilnahmebestätigungen etc. im Original).
  • wichtig: Ihr müsst in Vorleistung treten, die Fachschaft vergibt keine Vorschüsse. Ebenso werden wir Anträge nicht im Nachhinein absegnen.

QSL-Mittel (Mittel zur Verbesserung der Qualität der Studienbedingungen und der Lehre)

Ein Jahr nachdem in Hessen Studiengebühren eingeführt wurden (WiSe 2007/08), wurden diese ausgesetzt und durch direkte Mittel des Landes Hessen ersetzt (WiSe 2008/09). Die ursprüngliche Zweckbindung, der Einsatz für die Student_innen der Hochschulen wurde beibehalten / sollte beibehalten werden.

Prinzipiell ist jedes Mitglied der Universität antragsberechtigt und formell muss dies über Fachschaften, oder Dekanate laufen. Es gibt verschiedene Fördertöpfe (z.B. "eLearning", "Förderfonds Lehre") an die spezifische Anträge gestellt werden können. Dabei können wir, oder der AStA euch behilflich sein.

mehr Informationen

 

geändert am 27. September 2011  E-Mail: Homepage-Pflege FB 03homepage@soz.uni-frankfurt.de

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Druckversion: 27. September 2011, 11:23
http://www.uni-frankfurt.de/fb/fb03/profil/fs/antraege.html