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SeiteninhaltHinweise zu den Praktikumsmodulen in den BA- und MA-Studiengängen des FB 03In den Bachelor- und Masterstudiengängen des Fachbereichs 03 - Gesellschaftswissenschaften sind Praktika integraler (i.d.R. obligatorischer) Bestandteil des Studiums. Die Praktikumsanforderungen im Hinblick auf Dauer bzw. Umfang, Zeitpunkt, Ziele und Inhalte des Praktikums variieren von Studiengang zu Studiengang und sind in den Modulbeschreibungen der entsprechenden Studiengangs-Ordnungen nachzulesen.
Allgemeine Informationen zum Ablauf Generell wird von den Studierenden erwartet, dass sie sich selbst um eine geeignete Praktikumsstelle bemühen; die Suche wird durch Recherche und Bekanntmachung aktueller Praktikumsausschreibungen (Online-Praktikumsbörse) und durch individuelle Praktikumsberatungen unterstützt. Es wird empfohlen, für die Vorbereitungen ausreichend Zeit einzuplanen und sich frühzeitig zu bewerben. Über das Praktikum ist ein Bericht anzufertigen, der zusammen mit einer Bescheinigung der praktikumsgebenden Institution (siehe unten) und dem entsprechenden Modulzettel im Prüfungsamt einzureichen ist. Das Prüfungsamt leitet die Unterlagen an ein prüfungsberechtigtes Mitglied des Fachbereichs weiter, das auf Grundlage des Berichts die Modulbescheinigung ausstellt und dem Prüfungsamt die Unterlagen zurückleitet. Der Praktikumsbericht gilt nicht als prüfungsrelevante Leistung, kann jedoch ggf. mit einer Aufforderung zur Überarbeitung zurückgewiesen werden. Im Bachelor-Studiengang Soziologie kann alternativ zum Bericht eine Präsentation des Praktikums in einer dafür ausgewiesenen Veranstaltung stattfinden und ein Präsentationsprotolkoll erstellt werden, das ebenso zusammen mit einer Bescheinigung der praktikumsgebenden Institution und dem entsprechenden Modulzettel im Prüfungsamt einzureichen ist. Anforderungen an den Praktikumsbericht bzw. die Praktikumspräsentation Der Praktikumsbericht ist ein eigenständig verfasster Erfahrungsbericht und dient der Reflexion der jeweiligen Erfahrungen aus politikwissenschaftlicher bzw. soziologischer Perspektive. Es empfiehlt sich, bereits während des Praktikums kontinuierlich Notizen zu machen und den Bericht zeitnah nach Beendigung des Praktikums zu erstellen. Der schriftliche Bericht sollte 5 -10 Seiten umfassen und inhaltlich auf die sozialwissenschaftliche Reflexion fokussiert sein. Neben einem Kurzportrait der praktikumsgebenden Institution bzw. Organisation und einer stichpunktartigen Beschreibung Ihrer Tätigkeit als Praktikant/in, sollten Sie demnach hauptsächlich einen für Sie interessanten Aspekt beleuchten und den Bezug zu soziologischen bzw. politikwissenschaftlichen Fragestellungen, Ansätzen oder Begriffen herstellen. So könnten Sie z.B. ein Problem aufgreifen, welches sich auf eine bestimmte Aufgabe oder eine konkrete Situation während Ihres Praktikums bezieht oder mit einer Fragestellung allgemeine organisatorische Abläufe oder institutionelle Grundsätze in den Blick nehmen. Die Wahl des Schwerpunktes und die Art und Weise der Darstellung ist Ihnen überlassen. Der Bericht soll vor allem zeigen, dass Sie unter Einbezug Ihrer im Studium erworbenen Kenntnisse eine (kritische) Bewertung Ihrer praktischen Erfahrungen vornehmen können (retrospektiv: Welche Beobachtungen habe ich im Praktikum gemacht, die ich aufgrund meines theoretischen Wissens einordnen, beschreiben und bewerten kann?). Idealerweise dokumentiert er darüber hinaus Anregungen aus der Praxis für Ihr weiteres Studium (prospektiv: Habe ich Beobachtungen gemacht, die mögliche Fragen für die sozialwissenschaftliche Forschung aufwerfen? Kann ich aus meinen Erfahrungen im Praktikum ein Thema für eine Hausarbeit entwickeln?). Für die Praktikumspräsentation im Bachelor-Studiengang Soziologie gelten inhaltlich dieselben Vorgaben. Die Formalia werden in den entsprechenden Veranstaltungen festgelegt. Anerkennungsfragen und Praktikumsberatung Die grundlegende Voraussetzung für die Anerkennung des Praktikums ist eine durch die Praktikumsstelle ausgestellte Bescheinigung und somit der Nachweis über den absolvierten Praktikumszeitraum und wöchentlichen Stundenumfang. Der Gesamtstundenumfang des Praktikums muss den formalen Anforderungen der entsprechenden Studiengangsordnung entsprechen und wird auf der Modulbescheinigung dokumentiert. Das Praktikumsmodul gilt als erfolgreich absolviert, wenn der Praktikumsbericht die oben beschriebenen Anforderungen erfüllt und von einem prüfungsberechtigten Mitglied des Fachbereichs mit „bestanden“ bewertet wird. Bei weiteren Fragen zur Anerkennung wenden Sie sich bitte an die Praktikumsbeauftragte, die Ihnen darüber hinaus in allen Phasen des Praktikums (Vorbereitung, Organisation, Durchführung und Nachbereitung) als Ansprechpartnerin zur Verfügung steht. Elina Stock
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geändert am 04. Oktober 2011 E-Mail: Homepage-Pflege FB 03homepage@soz.uni-frankfurt.de | | Zur Navigationshilfe |
Druckversion: 04. Oktober 2011, 11:33
http://www.uni-frankfurt.de/fb/fb03/studierende/praktika/index.html