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Fachbereich 03

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Hinweise zu den Praktikumsmodulen in den BA- und MA-Studiengängen des FB 03

 

In den Bachelor- und Masterstudiengängen des Fachbereichs 03 - Gesellschaftswissenschaften sind Praktika integraler (i.d.R. obligatorischer) Bestandteil des Studiums. Die Praktikumsanforderungen im Hinblick auf Dauer bzw. Umfang, Zeitpunkt, Ziele und Inhalte des Praktikums variieren von Studiengang zu Studiengang und sind in den Modulbeschreibungen der entsprechenden Studiengangs-Ordnungen nachzulesen.
Die folgende Tabelle bietet einen Überblick über die formalen Anforderungen:

Studiengang

Umfang des Praktikumsmoduls

Dauer des Praktikums

empfohlener Zeitpunkt

B.A. Politikwissenschaft 13 CP= 390 h,
davon 1 CP (30 h) für Bericht
2 Monate
bzw. 360 h
ab dem 3. Sem.
B.A. Soziologie 10 CP = 300 h,
davon 1 CP (30 h) für Bericht bzw. Präsentation + Protokoll
6 Wochen
bzw. 270 h
ab dem 3. Sem.
M.A. Politikwissenschaft 12 CP = 360 h,
davon 1 CP (30 h) für Bericht
8 Wochen
bzw. 330 h
ab dem 1. Sem.
M.A. Politische Theorie 12 CP = 360 h,
davon 1 CP (30 h) für Bericht
8 Wochen
bzw. 330 h
ab dem 3. Sem.

M.A. Internationale Studien / Friedens- und Konfliktforschung

11 CP = 330 h,
davon 1 CP (30 h) für Bericht

8 Wochen
bzw. 300 h

2. oder 3. Sem.

M.A. Soziologie (optional im Spezialisierungsmodul)

bis zu 9 CP = 270 h auf Antrag 6 Wochen
bzw. 270 h
2. oder 3. Sem.

Allgemeine Informationen zum Ablauf

Generell wird von den Studierenden erwartet, dass sie sich selbst um eine geeignete Praktikumsstelle bemühen; die Suche wird durch Recherche und Bekanntmachung aktueller Praktikumsausschreibungen (Online-Praktikumsbörse) und durch individuelle Praktikumsberatungen unterstützt. Es wird empfohlen, für die Vorbereitungen ausreichend Zeit einzuplanen und sich frühzeitig zu bewerben.
Das Praktikum kann in den Semesterferien oder studienbegleitend durchgeführt und im In- oder Ausland absolviert werden. Bei einer Teilzeittätigkeit verlängert sich die Dauer des Praktikums um die Zeit, die für die Ableistung des vorgeschriebenen Stundenumfangs notwendig ist. 

Über das Praktikum ist ein Bericht anzufertigen, der zusammen mit einer Bescheinigung der praktikumsgebenden Institution (siehe unten) und dem entsprechenden Modulzettel im Prüfungsamt einzureichen ist.
Im Bachelor-Studiengang Soziologie kann alternativ zum Bericht eine Präsentation des Praktikums in einer dafür ausgewiesenen Veranstaltung stattfinden und ein Präsentationsprotokoll erstellt werden, das ebenso zusammen mit einer Bescheinigung der praktikumsgebenden Institution und dem entsprechenden Modulzettel im Prüfungsamt einzureichen ist. Downloads siehe unten.

Das Prüfungsamt leitet die Unterlagen an ein prüfungsberechtigtes Mitglied des Fachbereichs weiter, das auf Grundlage des Berichts die Modulbescheinigung ausstellt und dem Prüfungsamt die Unterlagen zurückleitet. Der Praktikumsbericht gilt nicht als prüfungsrelevante Leistung, kann jedoch ggf. mit einer Aufforderung zur Überarbeitung zurückgewiesen werden.

Im Bachelor-Studiengang Soziologie kann alternativ zum Bericht eine Präsentation des Praktikums in einer dafür ausgewiesenen Veranstaltung stattfinden und ein Präsentationsprotolkoll erstellt werden, das ebenso zusammen mit einer Bescheinigung der praktikumsgebenden Institution und dem entsprechenden Modulzettel im Prüfungsamt einzureichen ist.

Im Master-Studiengang Soziologie kann ein Praktikum im Rahmen des Spezialisierungsmoduls absolviert und auf Antrag mit bis zu 9 CP angerechnet werden. In diesem Fall muss vorab begründet werden (eine Seite), inwiefern das Praktikum zur Spezialisierung beiträgt und welchem Studienschwerpunkt es thematisch zugeordnet werden soll. Das Modul muss mit einer schriftlichen oder mündlichen Prüfung (5 CP) abgeschlossen werden.

Anforderungen an den Praktikumsbericht bzw. die Praktikumspräsentation

Der Praktikumsbericht ist ein eigenständig verfasster Erfahrungsbericht und dient der Reflexion der jeweiligen Erfahrungen aus politikwissenschaftlicher bzw. soziologischer Perspektive. Es empfiehlt sich, bereits während des Praktikums kontinuierlich Notizen zu machen und den Bericht zeitnah nach Beendigung des Praktikums zu erstellen.

Der schriftliche Bericht sollte 5 -10 Seiten umfassen und inhaltlich auf die sozialwissenschaftliche Reflexion fokussiert sein. Neben einem Kurzportrait der praktikumsgebenden Institution bzw. Organisation und einer stichpunktartigen Beschreibung Ihrer Tätigkeit als Praktikant/in, sollten Sie demnach hauptsächlich einen für Sie interessanten Aspekt beleuchten und den Bezug zu soziologischen bzw. politikwissenschaftlichen Fragestellungen, Ansätzen oder Begriffen herstellen. So könnten Sie z.B. ein Problem aufgreifen, welches sich auf eine bestimmte Aufgabe oder eine konkrete Situation während Ihres Praktikums bezieht oder mit einer Fragestellung allgemeine organisatorische Abläufe oder institutionelle Grundsätze in den Blick nehmen.

Die Wahl des Schwerpunktes und die Art und Weise der Darstellung ist Ihnen überlassen. Der Bericht soll vor allem zeigen, dass Sie unter Einbezug Ihrer im Studium erworbenen Kenntnisse eine (kritische) Bewertung Ihrer praktischen Erfahrungen vornehmen können (retrospektiv: Welche Beobachtungen habe ich im Praktikum gemacht, die ich aufgrund meines theoretischen Wissens einordnen, beschreiben und bewerten kann?). Idealerweise dokumentiert er darüber hinaus Anregungen aus der Praxis für Ihr weiteres Studium (prospektiv: Habe ich Beobachtungen gemacht, die mögliche Fragen für die sozialwissenschaftliche Forschung aufwerfen? Kann ich aus meinen Erfahrungen im Praktikum ein Thema für eine Hausarbeit entwickeln?).

Für die Praktikumspräsentation im Bachelor-Studiengang Soziologie gelten inhaltlich dieselben Vorgaben. Die Formalia werden in den entsprechenden Veranstaltungen festgelegt.

Anerkennungsfragen und Praktikumsberatung

Die grundlegende Voraussetzung für die Anerkennung des Praktikums ist eine durch die Praktikumsstelle ausgestellte Bescheinigung und somit der Nachweis über den absolvierten Praktikumszeitraum und wöchentlichen Stundenumfang. Der Gesamtstundenumfang des Praktikums muss den formalen Anforderungen der entsprechenden Studiengangsordnung entsprechen und wird auf der Modulbescheinigung dokumentiert.

Das Praktikumsmodul gilt als erfolgreich absolviert, wenn der Praktikumsbericht die oben beschriebenen Anforderungen erfüllt und von einem prüfungsberechtigten Mitglied des Fachbereichs mit „bestanden“ bewertet wird.

Bei weiteren Fragen zur Anerkennung wenden Sie sich bitte an die Praktikumsbeauftragte, die Ihnen darüber hinaus in allen Phasen des Praktikums (Vorbereitung, Organisation, Durchführung und Nachbereitung) als Ansprechpartnerin zur Verfügung steht.

Elina Stock
Sprechzeiten: Di 15-17 Uhr und Fr 9-12 Uhr sowie nach Vereinbarung
Raum: AfE-Turm 2929
Email: stock@soz.uni-frankfurt.de

 

 

Downloads zu den Praktikumsmodulen

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Datei Beschreibung Last Update
Praktikumsbescheinigung
pdf/21kB
Bescheinigung der praktikumsgebenden Institution zur Vorlage im Prüfungsamt 10-Juli-2008
Modulzettel Praktikum BA Politikwissenschaft
pdf/63kB
Modulbescheinigung zur Vorlage im Prüfungsamt 25-September-2008
Modulzettel Praktikum BA Soziologie
pdf/63kB
Modulbescheinigung zur Vorlage im Prüfungsamt 25-September-2008
Modulzettel Praktikum MA Politikwissenschaft
pdf/63kB
Modulbescheinigung zur Vorlage im Prüfungsamt 25-September-2008
Modulzettel Praktikum MA Politische Theorie
pdf/63kB
Modulbescheinigung zur Vorlage im Prüfungsamt 25-September-2008
Modulzettel Praktikum MA Internationale Studien / Friedens- und Konfliktforschung
pdf/63kB
Modulbescheinigung zur Vorlage im Prüfungsamt 25-September-2008


 

geändert am 04. Oktober 2011  E-Mail: Homepage-Pflege FB 03homepage@soz.uni-frankfurt.de

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Druckversion: 04. Oktober 2011, 11:33
http://www.uni-frankfurt.de/fb/fb03/studierende/praktika/index.html